Mit dem Förderungsprogramm "Qualifizierungsförderung für Beschäftigte" (QfB) unterstützt das Land Kärnten jene Betriebe, die Ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen wollen.
Gefördert werden:
- Männer bis 45 Jahre (mit zumindest einer abgeschlossenen Lehre)
- Frauen bis 45 Jahre(mit zumindest einem Maturaabschluss)
Voraussetzungen:
- Personen im ordentlichen vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit zumindest 50% der Normalarbeitszeit oder sich in Elternkarenzurlaub befinden und ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
- Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten - ALLE BRANCHEN und ALLE BETRIEBE (ausgenommen Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Kommunale Unternehmen), die für ihre Mitarbeiter weiterbildende Ausbildungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen organisieren
- Die Dauer der beantragten Schulung beträgt zumindest 16 Maßnahmenstunden
Max. Förderbetrag:
- Bis max. 50% der anerkennbaren Kursgebühren (für Betriebe unter 50 Mitarbeiter)
- 25% der anerkennbaren Kursgebühren (für Betriebe ab 50 Mitarbeiter)
- Höchst Grenze pro Mitarbeiter beträgt 3.000 €
- Höchstgrenze aller Maßnahmen eines Unternehmens/einer Gruppe beträgt 20.000 €
- Mindestkosten einer Qualifikation dürfen € 220,- excl. MWST pro Mitarbeiter nicht unterschreiten.
Die maximale Kurskostenförderbasis beträgt € 100,-/Person und Kursstunde.
Antragstellung
Antragsstellung per Post oder Mail an das Land Kärnten vor Beginn der Schulungsmaßnahme mittels Antrag, Bildungsplan und Kostenangebot
Kontakt:
Ing. Werner Ortitsch
Abteilung 6 (Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur)
UAbt. Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen
Völkermarkter Ring 29
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)50 536 57603
Fax: +43 (0)50 536 16090
Mail: werner.ortitsch@ktn.gv.at
http://www.bildungsland.at/default.aspx?SIid=142
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