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Förderausblick 2014 für Osttiroler Unternehmen

Das Land Tirol fördert Unternehmen im Rahmen des Wirtschaftsförderungsprogramms auch wieder ab 2014!

Durch das Programm "Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit Tirols 2007-2013" können noch bis Ende 2013 Förderungen beantragt werden. Ab 2014 erfolgt eine neue Aufteilung der Fördergelder.

Folgende Förderungen möchten wir Ihnen vorstellen:

 

1) Kleinunternehmerförderung

Zielsetzung:

Unterstützung von Vorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur und/oder Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismus- und Freizeitwirtschaft zum Ziel haben.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:

  • Bäder
  • Bootsvermieter und Bootseinsteller
  • Campingplatzbetreiber
  • Minigolfplätze
  • Lichtspieltheater
  • Schausteller
  • Tanzschulen
  • Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen
  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol

Was wird gefördert?

Vorhaben bzw. Investitionen, die die

  • Erzeugung neuer und/oder höcherwertiger Produkte
  • Anwendung neuer Technologien
  • Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen

zum Gegenstand haben sowie

  • wesentliche qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Höherqualifizierung - mindestens die 3-Sterne-Kategorie)
    Eine Förderung dieser Vorhaben ist in Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr ausgeschlossen

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Klaus Brida.

Hier finden Sie die Richtlinie (pdf 103 KB), das Merkblatt (pdf 107 KB) sowie das Antragsformular (doc 152 KB).

 

2) Innovationsförderung

Zielsetzungen: 

Forcierung der Forschungs-, Technologieentwicklungs- und Innovationstätigkeit der kleinstrukturierten Wirtschaft in Tirol. 

Wer wird gefördert? 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechtes mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung. 

Was wird gefördert? 

Projekte, die

  • zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen führen
  • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen führen
  • zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer führen

Wie wird gefördert? 

Einmalzuschuss bis zu maximal 30 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Entwicklungskosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, externe Beratungs-, Konzept- und Studienkosten, etc.) 

Prämie für gendersensible Maßnahmen (ab 1.1.2012)

Zusätzlich zur Förderung gemäß Pkt. 4.1. oder 4.2. dieser Richtlinie kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen dem diese Maßnahmen betreffenden Unternehmen ein Bonus von 5 % der dort förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- pro Projektpartner gewährt werden.

Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.

 Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projekts kann dem diese Maßnahme betreffenden Unternehmen ein weiterer Bonus von 5 % der dort förderbaren Kosten,  max. aber € 5.000,- pro Projektpartner gewährt werden.

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.

Hier finden Sie die Richtlinie (pdf 104 KB) und das Antragsformular (doc 152 KB)
 
 

3) Beratungsförderung

Zielsetzung:

Ziel dieser Aktion ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Tirol und die Erleichterung der Gründung neuer Unternehmen - insbesondere Jungunternehmern.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:

  • Bäder
  • Bootsvermieter und Bootseinsteller
  • Campingplatzbetreiber
  • Minigolfplätze
  • Lichtspieltheater
  • Schausteller
  • Tanzschulen
  • Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen
  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen
  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen wie:

  • Unternehmensberatung (Jungunternehmerberatung, strategische Unternehmensplanung, Unternehmenssicherung)
  • Technologieberatung (Innovationsmanagement, technisch-organisatorische Beratung, Telekommunikation und E-commerce, Qualitätsmanagement, neue Produkte)
  • Umweltberatung (Energiecheck und Energietechnik, Umweltcheck und Umwelttechnik)
  • Betriebsanlagenberatung
  • Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses von maximal 50 % der förderbaren Kosten; in den Bereichen Jungunternehmerberatung bzw. bei Beratungen zu "Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie" ist ein Förderungsausmaß von bis zu 80 % möglich.

Zuständiger Ansprechpartner ist Frau Ingrid Mair.

Hier finden Sie die Richtlinie (pdf 90 KB), ein Kurzinformationsblatt (pdf 112 KB) und das Antragsformular im Bereich Jungunternehmer, Unternehmensberatung, Gender Mainstreaming (doc 248 KB) sowie das Antragsformular im Bereich Technologie-, Umwelt- und Betriebsanlagenberatung (doc 1.7 MB).



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