Gut qualifizierte Unternehmer, die das erste Mal gründen oder den Betrieb mehrheitlich übernehmen, erhalten bis Ende 2013 eine Förderung für aktivierungspflichtige Investitionen. Ausgenommen von dieser Förderung sind Unternehmen der Tourismus und Freizeitwirtschaft.
Die Höhe der Förderung hängt vom Investitionsumfang ab. Für Investitionen:
- Von 5.000 bis 20.000 EUR gibt einen Jungunternehmer-Scheck
- Von 20.000 bis 100.000 EUR eine Jungunternehmerprämie i.d.H von 5 % und einen ERP Kleinkredit
- Von 100.000 bis 300.000 EUR eine Jungunternehmer-Topprämie.
Zweck der Förderung
Für Kredite zur Finanzierung von Investitionen (Laufzeit 10 – 20 Jahre) und Übernahmekosten (inkl. Unternehmenskäufen) sowie von Betriebsmitteln (Laufzeit 5 – 7,5 Jahre) stellt das AWS Bürgschaftsgarantieren in der Höhe von bis zu 80 % aus.
Investitionen, die vor Förderansuchen getätigt werden, werden leider nicht gefördert. Das AWS prüft das Investitionsvorhaben auf Erfolgspotential und bewertet auch die langfristige Unternehmensentwicklung.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Hausbank.
Kontakt:
Austria Wirtschaftsservice GmbH
1030 Wien, Ungargasse 37
Tel.: +43 1 501 75-100
Fax: +43 1 501 75-900
Internet: http://www.awsg.at
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