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Innovationsassistent

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

es freut mich, dass Sie sich für meinen Beitrag interessieren!
Zuerst möchte ich mich kurz vorstellen:

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über den Autor

Logo checkpoint
CheckPoint
Unternehmens- &
FinanzierungsberatungsGmbH
Annagasse 5/113
1010 Wien
Tel: 01 879 63 84
b.noichl@cp-f.net
www.cp-f.net

Thomas Berger
Thomas Berger
Senior Consultant CheckPoint GmbH
Systemischer Coach nach dem Kieler Modell

Akkreditierter Exportberater (www.incite.at)

Vortragender / Fachseminare: Wirtschaftskammer: Wifi/Econet, fit4business (Junge Wirtschaft)







Kernkompetenzen
Leistungen
Referenzen
  • Unternehmensfinanzierung und Förderungen
  • Internationalisierung
  • Externes Controlling, BH, Kostenrechnung
  • Firmengründungen im In- und Ausland
  • Forderungsmanagement
  • Tochterfirma in  Bratislava/Slowakei 
  • Beratung
  • Idee
  • Strategie
  • Konzept
  • Umsetzung 
  • Erfolgskontrolle 
  • Dr. Hochegger Kommunikationsberatung GmbH
  • Top Sportwetten GmbH
  • R+F Verpackung
  • PlusTechno
  • Brainsnack Erzeugungs- und Vertriebs GesmbH
  • „Holzmanufaktur“ Buger & Pasching OEG
  • Compactbau GmbH
  • uvm. 

Beitrag

Innovationsassistent – 50 % Förderung auf einen neuen Mitarbeiter!

Mit der Anstellung eines Innovationsassistenten oder einer Innovationsassistentin hat das Unternehmen die Möglichkeit, ein geplantes Innovationsvorhaben auch tatsächlich umzusetzen – insbesondere in den Bereichen Management, Organisation, Kommunikation und Information sowie Forschung und Entwicklung. Mit der Initiative "Innovationsassistenz" fördert Sie der WAFF beim Umsetzen von Innovationsvorhaben.

Was wird gefördert?

Anteilig gefördert werden Personalkosten des/der Innovationsassistenten/in, innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen sowie bei Bedarf Beratungskosten.
 
Wie hoch ist die Förderung?
 

  • 50 % der Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, max. € 7.300,–
  • 50 % der Beratungskosten, max. € 4.700,–
  • 50 % des Bruttogehaltes (exkl. Zuschläge, Prämien, usw.) je InnovationsassistentIn, max. € 47.000,–


Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.

Wie lange ist der maximale Förderzeitraum?
Die Förderung für das Innovationsvorhaben kann über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Aufnahme des/der InnovationsassistentIn kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen.

Details direkt beim WAFF gibt es hier

aktueller Call (Einreichfrist) ist vom 07.01.2010 bis 15.03.2010!

Bei Interesse und Fragen stehe ich gerne für weitere Details zur Verfügung.

Herzlichst
Ihr
Thomas Berger



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