Eine gute Nachricht: Das Land Salzburg und die Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes (FFG) kooperieren im Bereich der Förderungen und unterstützen Salzburger Unternehmen dabei, die Forschungsquote anzuheben. Mit einer kombinierten Förderung des Landes und der FFG können bis 70% der förderbaren Projektkosten bei betrieblichen Forschungsvorhaben in Salzburg gefördert werden. Alles was Sie dazu brauchen: Ein Antrag zur Beantragung der Bundes- und Landesmittel.
Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Salzburg erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Eigenleistungen von MitarbeiterInnen oder des Unternehmers / der Unternehmerin in die förderbaren Kosten einzurechnen.
Warum: Stärkung der Salzburger Technologie- und Innovationspolitik. Die Anhebung der Salzburger Forschungsquote und die Verbreiterung der betrieblichen Forschungsbasis sind dabei die vorrangigen Ziele.
Wer: Unternehmungen mit Forschungsschwerpunkt in Salzburg, Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen, Einzelforscher oder private Forschergruppen sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Salzburg.
Wie: Mit bis zu 70% der förderbaren Projektkosten: Zusätzlich zur FFG-Basisförderung von ca. 20% FFG-Beitrag und ca. 30% FFG-Darlehen bezogen auf die förderbaren Projektkosten, Zinssatz derzeit fix 2,0 %, Laufzeit ca. 3,5 Jahre, stellt die FFG für Salzburger Projekte ein weiteres Zusatzdarlehen (analoge Konditionierung) im Ausmaß bis zu 20% der förderbaren Projektkosten zur Verfügung.
Ihr direkter Link zur Salzburger Beratung.
Kontakt:
MMag. Martin Hirscher
Mail: martin.hirscher@salzburg.gv.at
Tel: 0662 / 8042 - 3786 |