ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für die Teilnahme an Webinaren im Rahmen der KMU News Austria – Verein zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben.
2. Anmeldung
(1) KMU News Austria behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote der KMU News Austria sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch KMU News Austria zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.
Das Informationsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich (auch per Fax, E-Mail) oder Telefon entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
(3) Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
(4) Die Webinare richten sich ausschließlich an Unternehmer. Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Sie Unternehmer sind und Sie als Unternehmer bzw. ein MitarbeiterIn von Ihnen am Webinar teilnehmen.
3. Vertragspartner
(1) Vertragspartner ist die/der jeweilige Vortragende. Die KMU News Austria sind ausschließlich Informationsvermittler.
4. Preise
(1) Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angeboten (zB direkt bei der Webinarbeschreibung) ergibt.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise exklusive 20% Umsatzsteuer.
(3) Die angeführten Preise beziehen sich immer auf die Webinar-Teilnahme.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn auf das auf der Anmeldebestätigung angegeben Konto abzugs- und spesenfrei zu entrichten.
(2) Bei einem späteren Einstieg in ein Webinar ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet, dem jeweiligen Vortragenden sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich jeder Vortragende vor.
6. Programmänderungen/Absagen
(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich KMU News Austria organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
(2) Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber KMU News Austria sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
(3) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen.
7. Schadenersatz
(1) KMU News Austria haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen.
(2) Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann eine Haftung von KMU News Austria keinesfalls übernommen werden.
8. Gerichtsstand
Für alle Vortragenden gilt wenn nicht anders vereinbart das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand.
|